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NIS2 Zertifizierung: So erfüllen Unternehmen die neuen Anforderungen

Die NIS2-Richtlinie bringt klare Regeln für die digitale Sicherheit in der EU und somit auch in Österreich. Sie betrifft Unternehmen, die als „wesentlich“ oder „wichtig“ eingestuft werden. Das sind mit dem neuen Gesetz gültig ab 01.10.2026 deutlich mehr als bisher. Ein offizielles Zertifikat gibt es zwar nicht, doch die Einhaltung der Vorgaben muss nachweisbar sein.


Was bedeutet das nun konkret für mich als Unternehmen? In diesem Beitrag erfahren Sie, was hinter einer NIS2-Zertifizierung steckt und welche Unternehmen davon betroffen sind.


Was bedeutet eine NIS2 Zertifizierung? Gibt es überhaupt ein NIS2 Zertifikat?

Im Gegensatz zu bekannten Standards wie der ISO27001 gibt es kein offizielles „NIS2-Zertifikat“. Trotzdem gilt, dass Unternehmen, die unter die NIS2-Richtlinie fallen, nachweisen müssen, dass sie alle Anforderungen erfüllen. Doch wie geht das ohne Zertifizierung?


In der Praxis bedeutet das, dass Organisationen zeigen müssen, wie sie die Sicherheits- und Governance-Vorgaben umsetzen, zum Beispiel durch klare Prozesse, dokumentierte Maßnahmen und, je nach Land, auch externe Prüfungen. Manche Behörden verlangen ein unabhängiges Gutachten, andere akzeptieren strukturierte Selbstbewertungen mit interner Dokumentation.


Nicht nur die direkt verpflichteten Unternehmen müssen handeln. Lieferanten und Dienstleister, die für NIS2-pflichtige Kunden arbeiten, müssen ebenfalls ihre Sicherheitsmaßnahmen nachweisen. Mehr dazu finden Sie hier: NIS2-Richtlinie für Lieferanten und Dienstleister.

Wie kann ich in Österreich NIS2 Compliance ohne Zertifikat nachweisen ?

Der Nachweis erfolgt in Österreich über eine Selbstdeklaration, die innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes abgegeben werden muss. Betrachtet man die aktuell feststehenden Termine wäre diese dann spätestens am 01.10.2027 einzureichen. Diese Deklaration dokumentiert die umgesetzten Sicherheitsmaßnahmen und Prozesse. Ergänzend sind stichprobenartige Prüfungen durch das neue Bundesamt für Cybersicherheit vorgesehen.


Aktueller Stand der NIS2 in Österreich (30. Dezember 2025)

Das neue Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz (NISG 2026) wurde am 20 November 2025 vom Ministerrat beschlossen und am 23.12.2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Geplant ist, dass das Gesetz etwa neun Monate nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft tritt. Das bedeutet, die NIS2 ist in Österreich ab dem 01.10.2026 vollständig in Kraft.


Betroffen sind hierbei rund 4.000 Unternehmen aus 18 Sektoren, darunter Energie, Transport, Gesundheit, IT-Dienstleister und Finanzunternehmen. Nach Inkrafttreten müssen diese Firmen innerhalb von zwölf Monaten eine Selbstdeklaration abgeben, die ihre Sicherheitsmaßnahmen dokumentiert.


Die zentrale Anlaufstelle wird das neue Bundesamt für Cybersicherheit sein, unterstützt von CERT.at und GovCERT. Ein Meldeportal ist bereits im Testbetrieb. Unternehmen sollten die Zeit bis zum Start nutzen, um Prozesse und Nachweise vorzubereiten, denn bei Verstößen drohen hohe Strafen von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes.


NIS2 Österreich aktueller Stand Dezember 2025 Infografik
NIS2 Österreich aktueller Stand

Wie lange dauert die Vorbereitung auf eine NIS2 Zertifizierung?

Streng genommen gibt es keine offizielle NIS2-Zertifizierung. Gemeint ist deswegen immer die Vorbereitung auf die NIS2-Compliance. Wie lange das dauert, hängt stark davon ab, wo ein Unternehmen heute steht. Klassisch kann man aber 2 Unternehmenstypen unterscheiden und darauf eine grobe Einschätzung abgeben. Es gilt zu beachten, dass dies eigene Erfahrungen sind und NIS2 Umsetzungen auch schneller gehen oder gelegentlich sogar länger dauern können.


  • Unternehmen mit etabliertem ISMS (z. B. ISO 27001) sind klar im Vorteil. Hier können die zusätzlichen Anforderungen oft in 3 bis 6 Monaten umgesetzt werden. Da viele Prozesse bereits bestehen kann man sich hierbei ganz viel Arbeit ersparen.

  • Unternehmen ohne bestehende Sicherheitsstruktur müssen mehr Zeit einplanen. Erfahrungsgemäß dauert es 8 bis 16 Monate, um alle Prozesse, Richtlinien und technischen Maßnahmen aufzubauen.


Hauptfaktoren dafür sind hauptsächlich, wie groß ein Unternehmen ist, welche Systeme umfasst werden müssen, wie die Lieferanten und Partner reagieren und ob bereits ein Knowhow im Team vorhanden ist.


Achtung vor Trittbrettfahrern: „NIS2-Zertifikate oder NIS2 Readyness Zertifizierungen“ sind wertlos!

Uns ist aufgefallen, dass aktuell Unternehmen sogenannte „NIS2-Zertifizierungen“ anbieten. Diese klingen verlockend, sind aber nicht offiziell anerkannt und haben keinerlei rechtliche Wirkung. Die NIS2-Richtlinie sieht kein Zertifikat vor. Der Nachweis erfolgt ausschließlich über die gesetzlich vorgeschriebene Selbstdeklaration und gegebenenfalls externe Prüfungen durch Behörden.


Ein solches „Zertifikat“ kann weder Strafen verhindern noch die Compliance sicherstellen. Unternehmen sollten sich diese Kosten sparen und stattdessen in echte Maßnahmen investieren


Wie starte ich mit der NIS2 Umsetzung?

Der erste Schritt ist simpel, aber entscheidend: Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen überhaupt betroffen ist. Die NIS2-Richtlinie gilt nicht für alle, sondern für bestimmte Branchen und Unternehmensgrößen. Bevor Sie Zeit und Geld investieren, klären Sie Ihre Betroffenheit. Nutzen Sie dafür gerne den kostenlosen Check auf der WKO Webseite, oder kontaktieren Sie uns direkt. Auch wir helfen Unternehmen in einer kostenlosen Analyse, ob diese betroffen sind oder nicht.


Aber Achtung! Auch wenn Unternehmen nicht direkt betroffen sind, können diese indirekt unter die Richtlinie fallen. Beispielsweise, wenn sie als Lieferant für NIS2 Unternehmen agieren. Lesen Sie hier mehr.


Wenn die Betroffenheit geklärt ist, folgt im nächsten Schritt die Bestandsaufnahme. Dabei kann man sich folgende Punkte als Hilfestellung nehmen:


  • Welche Sicherheitsmaßnahmen sind bereits vorhanden?

  • Wo bestehen Lücken in Bezug auf die NIS2-Anforderungen? Die Gap-Analyse ist die Grundlage für den Umsetzungsplan und hilft, Prioritäten festzulegen. Sie umfasst typischerweise eine Bewertung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, eine Prüfung der Incident-Response-Prozesse und eine Analyse der Lieferanten-Compliance


Welche Maßnahmen muss ich bei der GAP Analyse beachten?

Wir empfehlen bei der Gap Analyse die Prüfung der geforderten Risikomanagementmaßnahmen des NISG2026. Diese finden sich nun nicht mehr in der Anlage 3 des NISG2024 vor sondern direkt im Gesetz:

  • Risikoanalyse und Sicherheitskonzepte für Informationssysteme

  • Incident-Response-Prozesse zur Bewältigung von Cybersicherheitsvorfällen

  • Business Continuity: Backup-Management, Notfallwiederherstellung und Krisenmanagement

  • Sicherheit der Lieferkette, inklusive Bewertung der Anbieter und deren Entwicklungsprozesse

  • Sichere Entwicklung und Wartung von Netz- und Informationssystemen, inkl. Schwachstellenmanagement

  • Verfahren zur Wirksamkeitsprüfung der Risikomanagementmaßnahmen

  • Cyberhygiene und Schulungen für Mitarbeitende

  • Einsatz von Kryptografie und Verschlüsselung

  • Zugriffskontrolle und Sicherheitskonzepte für Personal und Anlagen

  • Multi-Faktor-Authentifizierung und gesicherte Kommunikationssysteme

NIS2 Risikomanagementmaßnahmen für NIS2 Zertifizierung
NIS2 Risikomanagementmaßnahmen Infografik NISG2026 (Jänner 2026)

Da es für Unternehmen oft schwierig ist einzuschätzen, ob die umgesetzten Maßnahmen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und ob die Verhältnismäßigkeit gegeben ist, empfehlen wir die Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Cybersecurity-Dienstleister, der auf NIS2-Compliance und Risikomanagement fokussiert ist.



Benötigen Sie weitere Informationen oder Unterstützung bei der Umsetzung der NIS2-Anforderungen?


Als zertifizierter NIS2 Berater helfen wir gerne. Von der Betroffenheitsanalyse über die Gap-Analyse bis zur vollständigen Umsetzung.




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